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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BANKOMATKARTE

("AGB - BANKOMATKARTE")


Die AGB BANKOMATKARTE gelten zwischen den Benutzern der CITYBIKE SALZBURG-Fahrräder, die ein Fahrrad mittels Identifikation durch eine Bankomatkarte entlehnen und der Gewista-Werbegesellschaft m.b.H. (im Folgenden "Betreiber").


Als Bankomatkarte können verwendet werden:

  • eine durch ein österreichisches Bankinstitut ausgestellte Maestrokarte oder
  • eine durch ein österreichisches Bankinstitut ausgestellte V-PAY Karte.

1.  Vertragsabschluss


Der Benutzer meldet sich vor der erstmaligen Benutzung des CBS-Systems an einem CB-Terminal oder im Internet an. Der Vertrag kommt mit vollständiger Anmeldung und Bezahlung der einmaligen Anmeldegebühr direkt am CB-Terminal durch den Benutzer zustande. Mit Abschluss der Anmeldung erklärt der Benutzer, dass er diese AGB in der jeweils gültigen Fassung vollinhaltlich akzeptiert.

2.  Rechte des Benutzers


2.1
Der Benutzer ist zur Inanspruchnahme der von CBS angebotenen Dienstleistung im Rahmen des CBS-Systems ohne Barzahlung berechtigt, solange die Bankomatkarte gültig ist und er in der Lage ist, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

2.2  Der Benutzer ist berechtigt, seine Fahrten und die daraus entstandenen Kosten sowie deren Status (bezahlt / offen) im Internet unter www.citybikesalzburg.at unter Angabe seiner Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) abzurufen.

2.3  Eine Liefer-, Leistungs- oder Betriebspflicht des Betreibers besteht nicht.

3.  Pflichten des Benutzers


Der Benutzer ist verpflichtet,

  • den Stundentarif entsprechend den vom Betreiber in den AGB-CBS festgesetzten Tarifen zu bezahlen;
  • seine Bankomatkarte und die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sorgfältig zu verwahren und die Zugangsdaten geheim zu halten;
  • für eine ausreichende Deckung seines Kontos während der Vertragsdauer zu sorgen;
  • einen Diebstahl oder Verlust seiner Bankomatkarte unverzüglich dem Betreiber (Tel. 0810 / 500 500; www.citybikesalzburg.at; kontakt@citybikesalzburg.at) und der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden sowie dem Betreiber eine Kopie der Anzeige per Post zu senden. 

4. Verrechnung


4.1  Die Anmeldegebühr ist sofort, die Stundentarife bei Rückgabe und das Pauschalentgelt nach Ablauf von 120 Stunden fällig.

4.2 Offene Beträge samt allfälligen Zinsen, Spesen und Gebühren sind vom Benutzer ausschließlich mit der Bankomatkarte direkt am CB-Terminal zu bezahlen.   

4.3  Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von 8%; Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug mit einzelnen Verbindlichkeiten oder beim fristlosen Rücktritt vom Vertrag durch den Betreiber werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

4.4  Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Benutzers ist ausgeschlossen, sofern er nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

5.  Haftung des Benutzers


5.1
  Der Benutzer haftet für jede vertrags- oder widmungswidrige oder sonst missbräuchliche Verwendung seiner Bankomatkarte. Er hat den Betreiber für in diesem Zusammenhang etwa an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche in jeder Weise schad- und klaglos zu halten.

5.2  Der Benutzer haftet für sämtliche Forderungen und Ansprüche die dem Betreiber durch die Verwendung der Bankomatkarte in dem Zeitraum vom Beginn des Vertrags bis zum Eingang der Verständigung beim Betreiber über den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung oder andere Gründe entstehen. Ab ordnungsgemäßer Verständigung des Betreibers und vorbehaltlich der Anerkennung der vorgebrachten Gründe seitens des Betreibers haftet der Benutzer gegenüber dem Betreiber nicht für Forderungen aus einer missbräuchlichen Verwendung der Bankomatkarte durch Dritte.

6.  Vertragsdauer


6.1
Dieser Vertrag ist solange gültig wie der bestehende Vertrag über die Bankomatkarte zwischen dem Benutzer und der kartenausgebenden Bank.

6.2  Jeder Vertragsteil ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief zu kündigen. 

6.3  Jeder Vertragsteil ist weiters berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos aufzulösen. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Benutzers, der den Betreiber zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Benutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gegen eine sonstige mit diesem Vertrag übernommene Verpflichtung verstößt, gegen ihn ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder der begründete Verdacht unberechtigter oder missbräuchlicher Nutzung und Verwendung seiner Bankomatkarte besteht. Der Betreiber ist in diesen Fällen berechtigt, den Benutzern mit sofortiger Wirkung zu sperren.

6.4  Nach Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, darf der Benutzer von den im Rahmen des Vertrags eingeräumten Möglichkeiten zur Nutzung des CBS-Systems keinen Gebrauch mehr machen.

7.  Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung


Der Benutzer ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der gegenständlichen Vertrags- oder Geschäftsbeziehungen dem Betreiber bekannt gegebenen Daten beim Betreiber zum Zweck der Abwicklung des Vertrages automationsgestützt gespeichert werden, sowie vom Betreiber zu diesem Zweck an die im Rahmen des CBS-Systems eingesetzten Subunternehmer (Gewista Service GmbH; Sycube Informationstechnologie GmbH) übermittelt und innerhalb dieser Unternehmen verarbeitet werden. Der Benutzer kann diese Zustimmungserklärung jederzeit schriftlich widerrufen. Diesfalls endet der Vertrag mit Erhalt des Schreibens durch den Betreiber.

8.  Geltung der AGB - CITYBIKE SALZBURG


Für alle Leistungen im Rahmen dieses Vertrages, die mit einer Bankomatkarte bezogen werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen CITYBIKE SALZBURG in der jeweils gültigen Fassung.

9.  Haftung des Betreibers


Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber, aus welchem Grund auch immer, sind ausgeschlossen, insoweit sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers verschuldet wurden. Die Beweislast hiefür obliegt dem Benutzer, soweit er nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist. Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber wegen Fehlfunktionen der Bankomatkarte oder des CBS-Entlehnsystems sind generell ausgeschlossen.

10.  Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsteile, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung entsprechen.

11.  Anwendbares Recht; Gerichtsstand


Der Vertrag zwischen Betreiber und Benutzer unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluß der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Benutzungsvertrag ist, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht für Wien – Innere Stadt ausschließlich zuständig.


12.
  Geltung dieser AGB


Die AGB BANKOMATKARTE gelten in der jeweils auf der Homepage www.citybikesalzburg.at verlautbarten Fassung. Durch die Eingabe des Passwortes am CB-Terminal akzeptiert der Benutzer die AGB BANKOMATKARTE in der jeweils aktuellen Fassung. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags der Schriftform.

 

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