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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

CITYBIKE-CARD

("AGB - CB-CARD")


Die AGB CITYBIKE-CARD gelten zwischen den Benutzern der CITYBIKE SALZBURG-Fahrräder, die eine Citybike-Card beantragen, und der Gewista-Werbegesellschaft m.b.H. (im folgenden "Betreiber").

1.   Vertragsabschluss
 

Nach der Annahme des Kartenantrages durch den Betreiber und erfolgreicher Abbuchung der Anmeldegebühr erhält der Benutzer eine Benutzerkarte (im folgenden "CB-Card") sowie Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Vertrag kommt durch Zusendung der CB-Card an den Antragsteller und Bezahlung der einmaligen Anmeldegebühr im Wege der Abbuchung zustande. Mit seiner Unterschrift unter dem Kartenantrag erklärt der Benutzer, dass er diese AGB in der jeweils gültigen Fassung vollinhaltlich akzeptiert.

2.  Rechte des Benutzers


2.1
  Die CB-Card berechtigt zur Inanspruchnahme der von CBS angebotenen Dienstleistung ohne Barzahlung solange ein Vertragsverhältnis besteht, die Karte nicht abgelaufen ist und der Benutzer in der Lage ist, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

2.2  Der Benutzer ist berechtigt, seine Fahrten und die daraus entstandenen Kosten sowie deren Status (bezahlt / offen) im Internet unter www.citybikesalzburg.at unter Angabe seiner Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) abzurufen.

2.3  Eine Liefer-, Leistungs- oder Betriebspflicht des Betreibers besteht nicht.

3.  Eigentum an der CB-Card


Die CB-Card bleibt Eigentum des Betreibers. Die CB-Card und allfällige Partnerkarten können jederzeit zurückgefordert werden; ein Zurückbehaltungsrecht des Benutzers ist ausgeschlossen.

4.  Pflichten des Benutzers

Der Benutzer ist verpflichtet,

  • den Stundentarif entsprechend den vom Betreiber in den AGB-CBS festgesetzten Tarifen zu bezahlen;
  • die CB-Card und die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sorgfältig zu verwahren und die Zugangsdaten geheim zu halten;
  • für eine ausreichende Deckung des Kontos während der Vertragsdauer zu sorgen;
  • jede Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich bekannt zu geben und für das neue Konto schriftlich eine Einzugsermächtigung zu erteilen;
  • einen Diebstahl oder Verlust der CB-Card unverzüglich dem Betreiber (Tel.°0810 / 500 500; www.citybikesalzburg.at, kontakt@citybikesalzburg.at) und der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden sowie dem Betreiber eine Kopie der Anzeige per Post zu senden;
  • eine Beschädigung, sonstige Unbrauchbarkeit, missbräuchliche Verwendung oder Nichteinlangung der CB-Card unverzüglich dem Betreiber (Tel. 0810 / 500 500; www.citybikesalzburg.at; kontakt@citybikesalzburg.at) zu melden;
  • bei Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, die CB-Card unverzüglich zu entwerten und an den Betreiber per Post zu senden. 

5.  Tarif

Über die in den AGB CITYBIKE SALZBURG unter Punkt 5. „Tarif“ festgesetzten Gebühren hinaus gelten folgende Gebühren:

Einmalige Anmeldegebühr pro Partnerkarte

Euro 1,00

Tausch der Karte im Fehlerfall Euro 1,00
Kartensperre bei Verlust und Neuausstellung Euro 5,00
Bearbeitungsgebühr bei fehlgeschlagener Abbuchung Euro 10,00

Tarifänderungen bleiben vorbehalten. 

6.  Verrechnung


6.1
  Sämtliche Beträge sind jeweils zu Monatsende (Kalendermonat) fällig.

6.2  Der Benutzer erteilt dem Betreiber ein Lastschriftmandat, um offene Beträge samt allfälligen Zinsen, Spesen und Gebühren von dem auf dem Kartenantragsformular angegebenen Konto des Benutzers einzuziehen. Das Lastschriftmandat erstreckt sich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses oder, wenn dies der spätere Zeitpunkt ist, bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Benutzers. 

6.3  Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von 8%; Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug mit einzelnen Verbindlichkeiten oder beim fristlosen Rücktritt vom Vertrag durch den Betreiber werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

6.4  Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Benutzers ist ausgeschlossen, sofern er nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

6.5  Sämtliche Rechnungen werden über den Login-Bereich der Homepage www.citybikewien.at zum Download zur Verfügung gestellt und gelten damit als übermittelt, ohne dass eine Papierrechnung zugestellt wird.

6.6  Informationen über einen anstehenden Zahlungsvorgang werden vor dem Fälligkeitstermin vom Zahlungsdienstleister oder vom Zahlungsempfänger ausschließlich auf die am Kartenantragsformular angegebene E-Mail Adresse rechtswirksam mitgeteilt.

7.  Haftung des Haftung des Benutzers

 

7.1  Der Benutzer haftet für jede vertrags- oder widmungswidrige oder sonst missbräuchliche Verwendung. Er hat den Betreiber für in diesem Zusammenhang etwa an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche in jeder Weise schad- und klaglos zu halten.

7.2  Der Benutzer haftet für sämtliche Forderungen und Ansprüche die dem Betreiber durch die Verwendung der CB-Card oder allfälliger Partnerkarten in dem Zeitraum von der Ausgabe der CB-Card bis zum Eingang der Verständigung beim Betreiber über den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung oder andere Gründe entstehen. Ab ordnungsgemäßer Verständigung des Betreibers und vorbehaltlich der Annerkennung der vorgebrachten Gründe seitens des Betreibers haftet der Benutzer gegenüber dem Betreiber nicht für Forderungen aus einer missbräuchlichen Verwendung der CB-Card oder allfälliger Partnerkarten durch Dritte. Findet der Benutzer eine als verloren gemeldete Karte wieder, darf diese nicht verwendet werden und muss unverzüglich entwertet an den Betreiber gesendet werden. Verlust oder Diebstahl müssen überdies sofort den zuständigen Behörden angezeigt werden.

8.  Vertragsdauer

 

8.1  Die Gültigkeitsdauer der CB-Card und dieses Vertrags beträgt drei Jahre. Danach muss eine neue CB-Card beantragt werden.

8.2  Jeder Vertragsteil ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief zu kündigen. Eine Kündigung durch den Benutzer ist nur wirksam, wenn ihr die CB-Card und allfällige Partnerkarten beigelegt sind.

8.3  Jeder Vertragsteil ist weiters berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos aufzulösen. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Benutzers, der den Betreiber zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Benutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gegen eine sonstige mit diesem Vertrag übernommene Verpflichtung verstößt, gegen ihn ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder der begründete Verdacht unberechtigter oder missbräuchlichen Nutzung und Verwendung der CB-Card besteht. Der Betreiber ist in diesen Fällen berechtigt, die CB-Card sowie allfälliger Partnerkarten mit sofortiger Wirkung zu sperren.

8.4  Nach Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, darf der Benutzer von den im Rahmen des Vertrags eingeräumten Möglichkeiten zur Nutzung des Citybike Salzburg-Systems keinen Gebrauch mehr machen bzw. die auf ihn ausgestellten CB-Cards nicht mehr verwenden.

9.  Partnerkarte

 

9.1  Jeder Benutzer kann zusätzlich Partnerkarten beantragen. Für Partnerkarten gelten die Bestimmungen über die CB-Card sinngemäß.

9.2  Der Karteninhaber ist verpflichtet, jeder Person, der er die Verwendung eines mit der Partnerkarte entlehnten Citybikes gestattet, alle Pflichten aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen CITYBIKE SALZBURG in der jeweils gültigen Fassung zu überbinden.

9.3  Der Karteninhaber haftet gegenüber dem Betreiber für jede Verwendung der Partnerkarte sowie für jede Verwendung eines mit der Partnerkarte verwendeten Citybikes so, als hätte er die Partnerkarte bzw. das Citybike selbst verwendet.

10.  Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung


Der Benutzer ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der gegenständlichen Vertrags- oder Geschäftsbeziehungen dem Betreiber bekannt gegebenen Daten beim Betreiber zum Zweck der Abwicklung des Vertrags automationsgestützt gespeichert, vom Betreiber zu diesem Zweck an die im Rahmen des CBS-Systems eingesetzten Subunternehmen [Gewista Service GmbH; Sycube Informationstechnologie GmbH] übermittelt und innerhalb dieser Unternehmen verarbeitet werden. Der Benutzer kann diese Zustimmungserklärung jederzeit schriftlich bei gleichzeitiger Rücksendung der CB-Card sowie allfälliger Partnerkarten widerrufen. Diesfalls endet der Vertrag mit Erhalt der Sendung durch den Betreiber.

11.  Unübertragbarkeit der CB-Card und allfälliger Partnerkarten

Die CB-Card und allfällige Partnerkarten sind nicht übertragbar. Der Benutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

12.  Geltung der AGB - CITYBIKE SALZBURG

Für alle Leistungen die mit der CB-Card bezogen werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen CITYBIKE SALZBURG in der jeweils gültigen Fassung.

13.  Haftung des Betreibers

Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber, aus welchem Grund auch immer, sind ausgeschlossen, insoweit sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers verschuldet wurden. Die Beweislast hiefür obliegt dem Benutzer soweit er kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist. Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber wegen Fehlfunktionen der CB-Karte oder des CBS-Entlehnsystems sind generell ausgeschlossen.

14.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsteile, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung entsprechen.

15.  Anwendbares Recht; Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen Betreiber und Benutzer unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluß der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Benutzungsvertrag ist, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht für Wien – Innere Stadt ausschließlich zuständig.

16.  Geltung dieser AGB

Die AGB CB-Card gelten in der jeweils auf der Homepage www.citybikesalzburg.at verlautbarten Fassung. Durch die Eingabe des Passwortes am CB-Terminal akzeptiert der Benutzer die AGB CB-Card in der jeweils aktuellen Fassung, außer er sendet die CB-Card und allfällige Partnerkarten unverzüglich an den Betreiber zurück. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags der Schriftform.


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