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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

CITYBIKE SALZBURG

("AGB - CBS")


Die AGB CITYBIKE SALZBURG gelten zwischen den Benutzern der CITYBIKE SALZBURG-Fahrräder und der Gewista-Werbegesellschaft m.b.H. (im Folgenden "Betreiber").

 

1.   Anmeldung

 

Bei der erstmaligen Benutzung hat sich der Benutzer am CB-Terminal anzumelden. Der Benutzer bestätigt mit der Anmeldung die Kenntnisnahme und akzeptiert die Geltung

2. Verwendung der Anmeldung in einem anderen Citybike-System des Betreibers

 

Bei Entnahme eines Fahrrades in einem anderen Citybike-System des Betreibers als Citybike Salzburg gelten die AGB des jeweiligen Citybike-Systems (z.B. AGB CITYBIKE WIEN bei Entlehnung eines CITYBIKE WIEN-Fahrrades).

 

3.   Entnahme und Vertragsabschluss

 

Die Entnahme eines Fahrrads erfolgt durch Eingabe der Zugangsdaten am CB-Terminal und die Lösung des Fahrrads von der Verriegelung (Bikebox). Mit der Entnahme kommt ein Benutzungsvertrag über das entnommene Fahrrad über einen Zeitraum nach Wahl des Benutzers, maximal jedoch über 120 Stunden zustande. Die Zeit beginnt mit der Entnahme und endet mit der Rückgabe an einer Bikestation. Der Betreiber kann einen Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen verweigern.

 

4. Rückgabe

 

Die Rückgabe erfolgt ausschließlich an den hiefür vorgesehenen Bikestationen durch Verriegelung an der Bikebox. Die vollständige Verriegelung wird durch ein stabil leuchtendes grünes Licht an der Bikebox angezeigt.

5.  Tarif

 

Vom Benutzer sind zu entrichten:

Einmalige Anmeldegebühr:

 

Euro 1,00

1. Stunde  gratis 
2. Stunde  Euro 1,00 pro angefangener Stunde
3. Stunde  Euro 2,00 pro angefangener Stunde
4. bis 120. Stunde  Euro 4,00 pro angefangener Stunde
Pauschalentgelt bei Überschreitung von 120 Stunden 


Euro 600,00

Gebühr bei unversperrt vorgefundenem Fahrrad 


Euro 20,00

 

Bei Postversand an eine Adresse außerhalb von Österreich sind die anfallenden Versandkosten zu entrichten.

Sämtliche im Vertrag genannten Beträge gelten bis auf weiteres. Der Betreiber kann diese Beträge jederzeit ändern. Eine Änderung muss vom Betreiber in schriftlicher Form (auf der Citybike Salzburg Homepage, www.citybikesalzburg.at) bekannt gegeben werden.

 

6.   15-minütige Wartefrist vor neuerlicher Gratisstunde

 

Entnahmen innerhalb von 15 Minuten nach der letzten Rückgabe gelten nicht als neue Entnahme, sondern als Fortsetzung der vorigen Fahrt.

 

7.  Überschreitung von 120 Stunden

 

Bei Nichtrückgabe innerhalb von 120 Stunden – aus welchem Grund auch immer - gilt anstelle des Stundentarifs ein Pauschalentgelt von Euro 600,-. Der Betreiber bleibt diesfalls Eigentümer des Fahrrades.

8.   Bezahlung

 

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten (Bankomatkarte, Kreditkarte oder SEPA-Bankeinzug). Die einmalige Anmeldegebühr ist sofort, die Stundentarife bei Rückgabe und das Pauschalentgelt nach Ablauf von 120 Stunden fällig. Im Verzugsfall gelten 8% Verzugszinsen als vereinbart; Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen.

 

9.   Nutzungsrecht

 

Der Benutzer ist berechtigt, das Fahrrad im Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regeln der Straßenverkehrsordnung ausschließlich zu Zwecken des Straßenverkehrs zu nicht-gewerblichen Zwecken selbst zu benutzen.

 

Verboten sind daher insbesondere:

  • Jede Weitergabe des Fahrrades an Dritte.
  • Die Mitnahme von Personen.
  • Die Benutzung außerhalb der Stadtgrenzen Salzburgs.
  • Das Fahren auf Gehsteigen.
  • Die Nichtbenutzung vorhandener Radfahrstreifen und Radwege.
  • Die Benutzung von Mobiltelefonen während des Fahrens.
  • Die Benutzung in durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigtem Zustand.
 

Bei Verstößen gegen diese AGB ist der Betreiber zur sofortigen Abnahme des Fahrrades berechtigt. Die verrechnete Zeit läuft diesfalls bis zur Verriegelung an einer Bikebox durch den Betreiber, welche innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt.

 

10.   Pflichten des Benutzers

 

Der Benutzer ist verpflichtet,

  • unverzüglich nach der Entnahme und vor jeder Benutzung zu überprüfen, ob das Fahrrad funktionstüchtig und verkehrssicher ist und, wenn dies nicht der Fall ist, das Fahrrad nicht zu benutzen und unverzüglich als fehlerhaft zurückzugeben (diesfalls entfällt die 15-minütige Wartefrist gemäß Punkt 4);
  • den Stundentarif bei Rückgabe entsprechend der bei der Anmeldung gewählten Zahlungsweise (Bankomatkarte, Kreditkarte oder SEPA-Bankeinzug) zu bezahlen;
  • das Fahrrad sorgfältig zu behandeln;
  • einen Diebstahl oder Verlust des Fahrrads unverzüglich dem Betreiber (Tel. 0810 / 500 500; www.citybikesalzburg.at, kontakt@citybikesalzburg.at) und der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden sowie dem Betreiber eine Kopie der Anzeige per Post zu senden;
  • das Fahrrad nach spätestens 120 Stunden an einem CB-Terminal des Betreibers zurückzugeben;
  • allfällige Beschädigungen des Fahrrads, die während der Benutzung entstanden sind, dem Betreiber (Tel. 0810 / 500 500; www.citybikesalzburg.at; kontakt@citybikesalzburg.at) unverzüglich zu melden.

 

11.   Haftung des Benutzers

 

Der Benutzer haftet für sämtliche von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die am Fahrrad entstehen. Er haftet weiters alleine für sämtliche Schäden Dritter, die er während der Benutzung verursacht und ist verpflichtet, den Betreiber diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten.

 

12.   Haftung des Betreibers

 

Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers. Der Betreiber haftet lediglich dafür, dass die Fahrräder im Rahmen der üblichen Intervalle gewartet und im Rahmen dieser Wartungsarbeiten in einen funktionstüchtigen und verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Da nicht nach jeder Benutzung eine Inspektion durch den Betreiber erfolgen kann, haftet er nicht für den Zustand der an den CB-Terminals bereitgestellten Fahrräder. Die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit obliegt vielmehr dem Benutzer (siehe Punkt 10 „Pflichten des Benutzers“).

13.  Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsteile, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung entsprechen.

14.   Anwendbares Recht; Gerichtsstand

 

Der Vertrag zwischen Betreiber und Benutzer unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Benutzungsvertrag ist, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht für Wien – Innere Stadt ausschließlich zuständig.


15. Geltung dieser AGB


Die AGB CITYBIKE SALZBURG gelten in der jeweils auf der Homepage
www.citybikesalzburg.at verlautbarten Fassung. Durch die Eingabe des Passwortes am CB-Terminal akzeptiert der Benutzer die AGB CITYBIKE SALZBURG in der jeweils aktuellen Fassung. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags der Schriftform.


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